Kurzuschuss

Kurzuschuss

 

Wie hoch ist der Kurzuschuss?

Grundsätzlich müssen Sie immer mit Vorkasse bezahlen und das Geld am Kurort auslegen. Einige wenige Hotels in Deutschland und im Ausland (z.B. Tschechien) bieten an, dass die Krankenkassen direkt vor Ort abrechnen. Darüber informiert Sie Ihre Krankenkasse allerdings im Voraus, falls dies der Fall ist oder Sie informieren sich im Hotel direkt.

Nach Genehmigung einer ambulanten Vorsorgekur in anerkannten Kurorten übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich verschiedene Leistungen, wie z.B. die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie 85% der Kurmittelkosten. Darüber hinaus wird ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 13 € pro Tag zu den übrigen Kosten wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe gewährt. Für Kleinkinder kann sich dieser Zuschuss auf 21 € pro Tag erhöhen. 

 

Wie bekomme ich einen Kurzuschuss?

Für die Gewährung eines Kurzuschusses durch Ihre Krankenkasse sind mehrere Schritte notwendig:

  • Als erstes sollten Sie einen Kurort auswählen, der am besten Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Gesundheitszustand entspricht. Eine gute Übersicht über die verschiedenen Kur-Arten erhalten Sie hier und im Ratgeber Kuren.
  • Lassen Sie sich auch für die Auswahl eines geeigneten Kurortes von Ihrem Hausarzt oder dem Fit Reisen-Team beraten. Der Hausarzt sollte Ihnen ebenfalls die Notwendigkeit einer Kur in einem Kurantrag schriftlich bescheinigen, entweder zur „Krankheitsverhütung“ oder bei bestehender chronischer Erkrankung. Das hierfür notwendige Formular erhalten Sie bei der Krankenkasse. Es nennt sich: „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V“ (ehemals: Offene Badekur) und muss mindestens zwei Monate vor der geplanten Reise bei der Krankenkasse eingereicht werden. Ihr Hausarzt hilft Ihnen beim Ausfüllen des Formulars. In diesem wird die gesundheitliche Beeinträchtigung als Ihr Anspruch auf eine Kurleistung aufgenommen und es werden gleichzeitig Maßnahmen zur Krankheitsverhütung empfohlen. Diese ärztliche Bescheinigung dient somit auch als Orientierung für die am Kurort durchgeführten Heilanwendungen.
  • Danach beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse Zuschüsse für eine ambulante Vorsorgemaßnahme
  • Nachdem die Krankenkasse Ihren Antrag genehmigt hat, wenden Sie sich an Fit Reisen, damit wir gemeinsam Ihre Kur-Reise nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen  zusammenstellen können. Mit unserem Kurenfinder erhalten Sie schnell eine Übersicht über die für Sie am besten geeigneten Hotels.
  • Vor der Anreise suchen Sie am besten aktuelle Befunde, Therapiepläne und Röntgenaufnahmen zusammen. Klären Sie auch eventuelle Unverträglichkeiten von Naturheilmitteln oder Medikamenten vor Kurantritt ab!

Für welchen Zeitraum wird eine Kur genehmigt und wie oft kann ich diese beantragen?

  • Im Allgemeinen dauert eine Kur drei Wochen. Je nach medizinischer Notwendigkeit und nach Rücksprache mit der Krankenkasse kann die Kur verkürzt bzw. verlängert werden. Allgemein gilt eine Kur-Dauer von drei Wochen als Richtwert, um die gewünschten gesundheitlichen Besserungen vollständig erzielen zu können.
  • Ambulante Vorsorgeleistungen können nach Ablauf von 3 Jahren erneut beantragt werden. Bescheinigt Ihnen der Arzt vor Ablauf dieser 3-Jahres-Frist eine medizinische Notwendigkeit, können Sie auch schon früher eine erneute Kur beantragen.

Kann ich auch außerhalb der EU Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen?

  • Grundsätzlich können Sie für alle Länder im EU-Ausland Zuschüsse für Ihre Kuranwendungen bekommen. Allerdings können diese Kosten nur nachträglich durch die Krankenkasse erstattet werden. Dazu ist es unbedingt notwendig, dass Sie sich am Ende Ihres Kuraufenthaltes eine detaillierte Aufstellung der Kosten vor Ort aushändigen lassen. Diese reichen Sie dann nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
  • Unsere Empfehlung: Buchen Sie Ihre Fit-Kur-Reise mit mindestens zwei ärztlichen Behandlungen pro Werktag (Komplexe Heilkur in der Slowakei oder Tschechien, Klassische Heilkuren in Ungarn oder Fangokuren in Montegrotto Terme). Und denken Sie auch daran, aktuelle Befunde und Röntgenbilder vom Arzt mitzuführen, damit die Kur das gewünschte Ergebnis erzielen kann.

Kann ich Rezepte von meinem Hausarzt im Ausland einlösen?

Kur- und Gesundheitszentren mit Kassenzulassung akzeptieren Ihre mitgebrachten Rezepte und rechnen die Anwendungen direkt mit den zuständigen Kostenträgern ab. Bitte achten Sie auf den Hinweis in der Fit-Hotelbeschreibung unter „KurZuschuss“. Mitgebrachte Rezepte dürfen nicht älter als 10 Tage sein! 

 

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse eine Erstattung meiner Kurkosten ablehnt?

  • Wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Fragen Sie hierzu Ihren Hausarzt oder Ihre Krankenkasse.
  • Wird Ihre Kur dennoch nicht von der Versicherung übernommen, können Sie die Kosten bei Ihrer nächsten Lohn- und Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen. 

Weiter Informationen:
Kur beantragen
Kurfinder

 

 

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